Kontakt

Lise Allirand
lise.allirand@rub.de

Anna Timukova
anna.timukova@rub.de


Raum SH 2/214
Tel +49 (0)234 32 25080


Termine


Wann finden die Kursabschlussprüfungen statt?

Die genauen Formate, Inhalte und Termine der Leistungsfeststellung werden von den Lehrenden am Anfang der Kurse bekannt gegeben. Termine der Sammelklausuren am Semesterende können Sie in der PDF rechts einsehen.



Wie melde ich mich zu einer Kurabschlussprüfung an?

Die Anmeldung zu den Kursabschlussprüfungen erfolgt automatisch nach Ablauf der Kursabmeldefrist (07.05.2023).
Ersthörende der RUB werden über eCampus angemeldet. Zu den Kursen zugelassene Studierende anderer deutschen Hochschulen, Schülerstudierende sowie Teilnehmer:innen des FWJ und Mitarbeiter:innen der RUB sind ebenfalls automatisch zu den Kursabschlussprüfungen angemeldet. Aus ressourcentechnischen Gründen versenden wir keine Anmeldebestätigungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für UNIcert® gesondert anmelden müssen.



Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Kursabschlussprüfung teilzunehmen?

In allen Lehrveranstaltungen des ZFA gilt eine Anwesenheitspflicht von 75% (lesen Sie hier nach) sowie andere Minimalanforderungen: Werden diese nicht erfüllt, kann keine Zulassung zur Kursabschlussprüfung erfolgen und kein Leistungsnachweis erworben werden.

Genauere Informationen zur Kursanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie im Kurs.



Was mache ich, wenn ich eine technische Störung bei einer Online-Prüfung habe?

Wir als Lehrende und Prüfende am ZFA bemühen uns, für einen reibungslosen Ablauf einer Online-Prüfung zu sorgen. Jedoch ist es auch und vor allem Ihre Verantwortung als Prüfling, im Vorfeld einer Prüfung für eine ausreichende technische Ausstattung am Prüfungstermin zu sorgen. Dazu gehört sowohl ein geeignetes Endgerät als auch eine stabile Internetverbindung.

Weitere Hinweise finden Sie in diesem Merkblatt.



Wie und wann bekomme ich meine Note?

Die Bestehensgrenze in den Kursabschlussprüfungen am ZFA liegt i. d. R. bei 60%.

Ersthörende der RUB können ihre Kursnote in eCampus unter der Rubrik "Meine Leistungsnachweise" einsehen.
Zu den Kursen zugelassene Studierende anderer deutschen Hochschulen sowie Schüler*innen und Mitarbeiter*innen erhalten ihre Bescheinigung über den erfolgreichen Kursabschluss per Mail zugeschickt.

Bitte beachten Sie, dass die Dozent:innen bis jeweils zum 31.03. für Kurse aus dem Wintersemester bzw. 30.09. für Kurse aus dem Sommersemester Zeit haben, die Ergebnisse in eCampus zu veröffentlichen. Falls Sie Ihr Ergebnis aus triftigen Gründen schneller benötigen, teilen Sie dies bitte so früh wie möglich Ihrem Dozenten / Ihrer Dozentin mit.



Wann darf ich an dem Nachschreibetermin teilnehmen?

Der Nachschreibtermin ist ein Wiederholungstermin für Studierende, welche die Hauptklausur (oder ein anderes, gewichtiges Prüfungsteil) nicht bestanden haben, bzw. ein Nachholtermin für Studierende, welche zum Haupttermin nachweislich krankheitsbedingt prüfungsunfähig waren.
Sollten Sie sich aus anderen Gründen direkt für die Teilnahme an dem Nachschreibtermin entscheiden, verzichten Sie dadurch auf einen weiteren Prüfungsversuch.
In den Sprachen Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Koreanisch, Polnisch, Portugiesisch und Türkisch können bei dem Nachholtermin i.d.R. kein Hörverstehen und keine mündliche Prüfung abgenommen werden. Wer diese Prüfungsteile in den o.g. Sprachen krankheitsbedingt nicht im Rahmen der vorgesehenen Termine während des Kurses ablegen kann, wendet sich bitte umgehend an Frau Anna Timukova (anna.timukova@rub.de).

Über das Anmeldeverfahren für die Nachschreibetermine lesen Sie in der rechten Spalte nach.

In Kursen mit vorwiegend kumulativer Leistungsfeststellung, deren Komponenten inhaltlich und organisatorisch integrative Bestandteile des Lehrangebots sind, werden i.d.R. keine pauschalen Wiederholungsprüfungen außerhalb der Kurse angeboten.



Wie bekomme ich einen Nachteilausgleich?

Wenn Sie für die Teilnahme an einer Sprachlehrveranstaltung und/oder an den dazugehörigen Leistungsfeststellungsverfahren am ZFA Nachteilsausgleich beantragen möchten, wenden Sie sich bitte so früh wie möglich (spätestens jedoch 8 Wochen vor dem betroffenen Prüfungstermin) an anna.timukova@rub.de.